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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Geltungsbereich

    Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Lieferungen oder sonstige Leistungen, die wir mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend als Kunde bezeichnet) abschließen. Entgegenstehende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

  • Angebote

    Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigen.

    Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende und Unternehmen.

  • Lieferung und Leistungszeit

    • Angegebene Lieferungs- / Leistungszeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als „fix“ bezeichnet. Lieferungs- und Leistungsfristen beginnen erst dann, wenn der Kunde alle erforderlichen Informationen und Vorleistungen erbracht hat, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrages erforderlich
    • Soweit wir über die bestellte Ware unsererseits mit einem Drittlieferanten einen Liefervertrag geschlossen haben oder schließen und dieser uns nicht beliefert, ohne dass uns hieran ein Verschulden trifft, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag Tritt ein solches Lieferhindernis ein, werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht in diesem Fall nicht.

  • Preise / Zahlungsbedingungen

    • Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung netto ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Sie beinhalten weder Lieferung, Versicherung, Verpackung, Entsorgung, Installation noch Wartung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes
    • Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware / Leistung zu erbringen, wenn nicht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen Bei Teillieferungen gilt dies für jede Teillieferung. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen.
    • Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

  • Standardsoftware

    Beim Erwerb von Standardsoftware liefern wir das jeweilige Programmpaket in der Version und in dem Umfang, die vom Hersteller aktuell freigegebenen sind. Die dem Kunden eingeräumten Nutzungs- recht an der Standardsoftware richten sich nach den Lizenzbedingungen des Herstellers. In den meisten Fällen verlangt der Hersteller, dass mit ihm diesbezüglich ein ausdrücklicher Lizenzvertrag abgeschlossen wird. Ohne den Abschluss einer solchen Lizenzvereinbarung ist die Nutzung der Software nicht möglich. Über die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers informieren wir gerne. Die Installation der Software erfolgt nur dann durch uns, wenn dies ausdrücklich schriftlich beauftragt wurde. Die Lizenzvereinbarung gilt auch bei einer Installation durch uns ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Kunden. Ebenso richten sich etwaige Änderungen allein nach diesem Lizenz- vertrag, so dass wir insbesondere lizenzvertragliche Nutzungseinschränkungen nicht zu vertreten haben.

  • IT-Service-Leistungen

    • IT-Service-Leistungen, B. die beauftrage Installation einer Standardsoftware, die Entwicklung einer Individualsoftware oder die Wartung eines EDV-Systems, sind förmlich abzunehmen. Etwaige Mängel oder Restarbeiten sind in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll schriftlich mit angemessener Nachfrist zur Erledigung festzuhalten. Hat der Kunde einen vereinbarten Abnahmetermin nicht wahrgenommen bzw. unsere Leistung oder einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt diese mit Verstreichenlassen des Abnahmetermins bzw. 14 Tage nach Beginn der Benutzung als abgenommen, falls zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen, die Gebrauchstauglichkeit hindernden Mängel vorhanden sind.
    • Der Kunde hat sämtliche notwendigen Vorarbeiten, wie B. die Sicherung von Daten, selbst vorzunehmen bzw. ausdrücklich zum Gegenstand unseres Auftrags zu machen. Etwaige Verzögerungen, die auf eine unzureichende Vorarbeit des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu unseren Lasten.

  • Eigentumsvorbehalt

    • Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor bis zur vollständigen Befriedigung aller bestehenden und zukünftigen Ansprüche gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren durch den Kunden erfolgt für uns und begründet keinen Eigentumserwerb nach § 950 BGB. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang
    • Der Kunde tritt uns schon jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetreten Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsgang im eigenen Namen einzuziehen.
    • Dem Kunden ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Sollten Dritte die gelieferte Ware pfänden, beschlagnahmen oder in sonstiger Weise darauf zugreifen, ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

  • Gewährleistung

    • Vertragsgegenstand wird ausschließlich das bestellte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck, wie es sich aus der jeweils gültigen Produktbeschreibung Hiervon ab- weichende oder darüber hinausgehende Eigenschaften, Merkmale und / oder Verwendungszwecke müssen schriftlich vereinbart werden. Wir gewährleisten für den Zeitraum von zwölf Monaten ab Lieferung, dass die Ware mangelfrei ist.
    • Wir weisen darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Ein rechtserheblicher Mangel liegt daher nur vor, wenn die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch durch einen technischen Fehler erheblich beeinträchtigt wird, insbesondere weil es zu Programmabstürzen oder Datenverlusten kommt oder wesentliche Funktionen der Software nicht die vertraglich vorgesehene Funktionalität
    • Offensichtliche Mängel sind bei Übernahme durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Zeigt sich ein Mangel später, muss er innerhalb von 14 Tagen nach seinem ersten Auftreten schriftlich gerügt Wird die Rügefrist nicht eingehalten, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
    • Wir leisten nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu Im Falle eines Softwaremangels kann die Gewährleistung auch darin bestehen, dass dem Kunden eine Umgehungslösung benannt wird, die die Funktionalität der Software im Wesentlichen gewährleistet (work-around).
    • Für den Fall, dass der Kunde oder einer seiner Abnehmer die Ware an einen Verbraucher verkauft und der Verbraucher von seinen gesetzlichen Gewährleistungsrechten Gebrauch macht, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen uns zu.
    • Stellt sich bei einer Überprüfung eines angeblichen Mangels heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, sind wir berechtigt, die durchgeführte Überprüfung und angefallene Kosten entsprechend unserer gültigen Servicepreisliste abzurechnen.

  • Haftung

    • Unsere Haftung wird begrenzt auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt Im Fall der grob fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie die oben stehenden Gewährleistungsregeln bleiben von diesen Regelungen unberührt.
    • Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

  • Sonstiges

    • Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
    • Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, über seine Wirksamkeit oder in sonstigem Zusammenhang mit ihm ist ausschließlich Kiel.
    • Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis bezieht sich auch auf die Abänderung der Schriftformabrede. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

Soweit in diesen Regelungen Schriftform verlangt wird, ist auch Textform, insbesondere Telefax und Email ausreichend, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.

Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung unmöglich, sind die Parteien verpflichtet eine Abrede zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.